Hanna Happel
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Die Kanzlei
Die Kanzlei wurde im Jahr 1978 von Rechtsanwalt und Notar Bernd Aßmus gegründet. Ab Februar 1996 arbeitete Rechtsanwältin Hanna Happel als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei. Im Jahr 2001 erwarb sie die Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht und im Mai 2011 erfolgte die Ernennung zur Notarin. Im Juni 2011 ging Rechtsanwalt und Notar Bernd Aßmus in den Ruhestand und übergab die Anwaltskanzlei an Rechtsanwältin und Notarin Hanna Happel. Seit August 2011 ist Rechtsanwalt Stefan Baltz in der Kanzlei tätig.
Zum Team gehören derzeit außerdem drei weitere Angestellte, nämlich zwei ausgebildete Fachangestellte und eine Bürokraft.

Notarielle Tätigkeit
Im Rahmen der notariellen Tätigkeit erstellen wir für Sie Verträge und sonstige Erklärungen und beurkunden sie, wenn dafür gesetzlich eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, z.B. in folgenden Angelegenheiten:
- Grundstückskauf- und Übergabeverträge: die Veräußerung von Immobilien im Verkaufs- oder Schenkungsweg bedarf gem. § 311 b BGB der notariellen Beurkundung
- Grundschulden
- Bildung von Wohnungseigentum nach WEG
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Testamente und Erbverträge
- Erbscheinsanträge
- Eheverträge, Vereinbarungen nicht verheirateter Paare sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Gesellschaftsrecht, z.B. Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen
- Adoptionen
Ferner beglaubige ich kurzfristig Ihre Unterschrift oder andere Schriftstücke, für die Sie eine notarielle Beglaubigung benötigen.
In der Regel klären wir die Einzelheiten Ihres Anliegens zunächst in einem persönlichen Gespräch. Zur Vorbereitung dieser Besprechung – oder wenn eine vorherige Besprechung nicht erforderlich erscheint – schicken wir Ihnen auf Wunsch vorab gerne per Email einen Fragebogen zu, in den Sie benötigte Informationen eintragen können.
Anwaltliche Tätigkeit
Wir beraten und vertreten Sie als Anwälte u.a. auf folgenden Rechtsgebieten:
- Familienrecht (Trennung, Scheidung, Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt)
- Erbrecht (Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche usw.)
- Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Forderungsbeitreibung u.a.)
- Verkehrsrecht (Schadensersatz, Bußgeld- und Strafverfahren)
Sofern Sie das gewünschte Rechtsgebiet nicht in der vorstehenden Liste finden oder sich unsicher sind, ob wir dieses bearbeiten oder ob Ihr Anliegen zu einem der vorgenannten Rechtsgebiete gehört, sprechen Sie uns gerne an, um dies zu klären.


Kosten
Die entstehenden Kosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Kostenschuldner ist der Mandant bzw. der Beteiligte als Auftraggeber.
In anwaltlichen Angelegenheiten kann, je nach Sachverhalt, ggfs. ein Kostenerstattungsanspruch gegen Dritte bestehen. Wenn Sie in anwaltlichen Angelegenheiten die anfallenden Kosten für unsere Tätigkeit und in Gerichtsverfahren auch die entstehenden Gerichtskosten nicht aufbringen können, haben Sie bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Kostenübernahme (Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe).
